Das neue Kommunalwahlrecht kommt! 🗳 Heute wurde im Landtag die Modernisierung des Kommunalwahlrechts verabschiedet. Wir stärken mit dieser Reform das Bürgermeisteramt und entwickeln die Kommunalwahlen weiter. (Was ändert sich konkret? - Bei Bürgermeisterwahlen entfällt die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die Ruhestandsaltersgrenze. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die Wählbarkeit von 25 auf 18 Jahre abgesenkt. Damit schaffen wir mehr Flexibilität und Chancen bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten.
- Das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunale Gremien wird von 18 Jahre auf 16 Jahre abgesenkt.
- Bei Bürgermeisterwahlen wird im zweiten Wahlgang die Neuwahl durch eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ersetzt. Eine Rücknahme der Bewerbung im zweiten Wahlgang ist nicht möglich.
- Bei Bürgermeisterwahlen in Gemeinden von bis zu 20.000 Einwohnern sind künftig Unterstützungsunterschriften für eine Bewerbung einzureichen.
- Einführung eines Rückkehrrechts für Landesbedienstete in den Landesdienst zur Steigerung der Attraktivität des Bürgermeisteramts.)
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister leisten eine wertvolle Arbeit in unserem Land. Sie gestalten die Politik vor Ort. Sie sind die Ansprechpartner vor Ort. Es ist deshalb wichtig, dass wir attraktive Rahmenbedingungen für das Bürgermeisteramt haben. Gleichzeitig wollen wir bei den Kommunalwahlen junge Menschen stärker und früher an demokratischen Prozessen beteiligen. Dafür steht die CDU Baden-Württemberg! |